Beschreibung
Heute wird oft geklagt, unsere Gesellschaft habe die Orientierung verloren. Die Geschichte hilft uns weiter. Sie gibt Überblicke, zeigt Zusammenhänge und mögliche Entwicklungen. Unser Gespräch ist auf den Bürgerstaat gerichtet. Der Staat ist die höchste Form der Selbstorganisation eines Gemeinwesens. Das ist aus der geschichtlichen Entwicklung am besten zu verstehen. Wir beginnen beim Untergang des Römischen Reiches, seines Staats und seines Rechts. Wie war der Neuanfang? Die Europa erobernden Germanenheere entwickelten das Lehenswesen, die frühmittelalterliche Gesellschafts-, Wirtschafts- und Heerschildordnung. Daraus entstand die mittelalterliche Ständeordnung. Sie heißt auch alter Rechtsstaat. Mit dem Beginn der Neuzeit (1500) kam der monarchische Beamtenstaat. Er nannte sich Polizeistaat, d.h. Verwaltungsstaat. In West- und Nordeuropa wurden daraus Nationalstaaten. Ab der Aufklärung und der Französischen Revolution entstand allmählich der bürgerliche Rechtsstaat. Mit einer Verfassung, mit Grundrechten und Gewaltenteilung wurde der Landesherr eingeschränkt. Es folgten die Republik und heute der Sozialstaat. Sie alle blieben Obrigkeitsstaaten. Jetzt brauchen wir einen Bürgerstaat. Durch die Jahrhunderte der europäischen Geschichte hallen die Rufe nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Die Inhalte sind zeitabhängig. Wir wollen fragen, wie sie im heutigen Europa, im Bürgerstaat ausgestaltet sein sollten. Der Blick in die Verfassungsgeschichte zeigt, dass auch Recht und Gerechtigkeit zeit- und kulturabhängig sind. Der Wandel ist gewaltig. So verstehen wir, warum andere Kulturen bis heute andere Vorstellungen davon haben. Im Band 4.2 Das Recht werden wir ein überzeitliches Verständnis von Recht und Gerechtigkeit erarbeiten. Daraus folgen Vorschläge für Gerechtigkeit und Recht in einem Bürgerstaat. Damit ist die Politik gefordert. Denn Politik heißt, den zeitgemäßen, notwendigen Wandel durchzuführen. Stillstand ist Politikversagen und führt zu Reformstau. In so einem Stau stehen wir.
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Autorenportrait
Gerhard Pfreundschuh, geb. 1941 in Heidelberg, studierte Geschichte, Recht und Wirtschaft (juristische Staatsprüfungen in München und Stuttgart, Examen in VWL in Mannheim). Mit einem verfassungsgeschichtlichen Thema promovierte er zum Doktor der Verwaltungswissenschaften (Dr. rer. publ.) in Speyer ("Entstehung und Merkmale des frühen Rechtsstaats"). Nach Wehrdienst (Major d. R.) und Studium trat er in die Innenverwaltung Baden-Württemberg ein. Danach war er Erster Bürgermeister in Wertheim und von 1981 bis 1997 Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises in Mosbach/Baden. Von 1998 bis 2008 war er in Heidelberg Leiter des Steinbeis-Transferzentrums Kommunales Management der Steinbeis-Stiftung. Er ist seit 1966 mit Birgit, geb. Kellmann, verheiratet. Sie haben vier Kinder und drei Enkelkinder.