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Methoden der Baufeldfreimachung in Reptilienhabitaten, Landhabitaten von Amphibien und Habitaten der Haselmaus

Forschung - Strassenbau und Verkehrstechnik 1137

Erschienen am 22.07.2021
22,50 €
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783956065866
Sprache: Deutsch
Umfang: 172 S., 83 farbige Illustr., 24 s/w Tab., 107 Illu
Format (T/L/B): 1 x 29.7 x 21 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Heft 1137: U.Schulte: Methoden der Baufeldfreimachung in Reptilienhabitaten, Landhabitaten von Amphibien und Habitaten der Haselmaus 172 S., 83 Abb., 24 Tab., ISBN 978-3-95606-586-6, 2021 Euro 22,50 Strukturreiche Böschungs- und Saumbereiche entlang von Verkehrsstraßen stellen wertvolle Sekundär-Lebensräume und Verbindungskorridore für Reptilien, aber auch Amphibien und die Haselmaus dar. Aufgrund des Fluchtverhaltens und der fehlenden Möglichkeit einer mechanischen Vergrämung besteht bei vielen Baumaßnahmen (Straßenneubau und -ausbau, Lärmschutzwände, Brückenbauwerke, Rastanlagen) ein erhöhtes Risiko der Tötung von Individuen. Für die zur Vermeidung von Tötungen angewandten Maßnahmen fehlen Standardisierungen und die für die Einschätzung ihrer Wirksamkeit notwendigen Erfahrungen und Belege weitestgehend. Zudem bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Signifikanzschwelle des individuenbezogenen baubedingten Tötungsrisikos. Über eine Auswertung von Projekten im Straßen- und Bahnbau, eine Expertenbefragung sowie eine umfangreiche Literaturrecherche wird in diesem FE a) ein Überblick zu den derzeit in der Praxis angewandten Methoden gegeben, b) die Wirksamkeit der Methoden artspezifisch beurteilt und c) das tatsächliche Tötungs- und Verletzungsrisiko der Arten abgeschätzt. Im Ergebnis zeigen sich große Unterschiede zwischen den betrachteten Arten(-gruppen). Für die Haselmaus existieren konkrete Empfehlungen zur Vergrämung mit oder ohne Abfang, die auch weitestgehend einheitlich angewandt wurden. Die Schutzmaßnahmen für Amphibien dienen primär der Baufeldsicherung. Befinden sich Amphibien innerhalb eines Baufeldes, ist ein Abfang in Verbindung mit oder ohne Verlagerung von Laichgewässern und Umsetzung oder Umsiedlung zwingend notwendig. Während bei Amphibien und Haselmaus ein zumindest zur Abwendung des Tötungsverbotes wirksames Methodenspektrum angewandt wird, bestehen bei Reptilien große Unsicherheiten bezüglich Vorgehensweise und Wirksamkeit von Maßnahmen (vor allem bei der Vergrämung durch Mahd oder das Auslegen von Folie). Generell lässt sich nicht jedes Bauvorhaben mit dem Schutz der Arten vereinbaren. Prioritär gilt es alle Möglichkeiten der Vermeidung ("Vermeidungsgebot" nach § 15 Abs. 1 BNat SchG) unter genauer Prüfung zumutbarer Alternativen auszuschöpfen. Ist eine komplette Vermeidung des Eingriffs nicht zumutbar, sollte der Eingriff dennoch so gering wie möglich ausfallen. Vorrangiges Ziel muss der Erhalt der betroffenen Population im angestammten Lebensraum sein. Sensible Kernbereiche der Lebensräume sollten von der Planung ausgenommen werden (Tabuzonen), sodass ein in-situ Erhalt der Population möglich ist und eine Umsetzung mit oder ohne Vergrämung in an das Baufeld angrenzende optimierte Bereiche erfolgen kann. Im Sinne eines vorausschauenden Artenschutzes empfiehlt es sich Korridore zu bestehenden Lebensräumen im Umfeld von Verkehrswegen zu entwickeln, bzw. zu fördern, die bei zukünftigen Baumaßnahmen als Kompensationsflächen verfügbar wären. Eine Zwischenhälterung kann nur erwogen werden, wenn das Baufeld nur temporär beansprucht wird und wieder rekolonisiert werden kann. Aufgrund einer Vielzahl an Unsicherheiten und Wissenslücken sollten Umsiedlungen von Reptilien nur in seltenen und stets sehr gut zu begründenden Ausnahmefällen durchgeführt werden. Hinsichtlich der Signifikanzschwelle des streng individuenbezogenen Tötungsrisikos ist nicht die Anzahl der Individuen, sondern die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung dieser Individuen durch eine Baumaßnahme entscheidend für die Beurteilung der Signifikanz. Diese durch die Baumaßnahme prognostizierte Wahrscheinlichkeit der Schädigung muss die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung aufgrund allgemeiner Lebensrisiken signifikant übersteigen. Maßgeblich für die Beurteilung, ob das Tötungsrisiko signifikant erhöht ist, sind einerseits die artspezifischen Verhaltensweisen, die Häufigkeit der Präsenz im Baufeld sowie die Wirksam