Beschreibung
Die Arbeit befasst sich mit den nach den Empfehlungen des Wissenschaftsrates im Jahr 2010 geschaffenen Einrichtungen für Islamische Studien bzw. Theologie an deutschen Universitäten. Sie bejaht zunächst einen Anspruch der Religionsgemeinschaften auf Schaffung entsprechender Einrichtungen und untersucht sodann die verfassungsrechtlichen und insbesondere staatskirchenrechtlichen Vorgaben für eine Kooperation von Staat und Religionsgemeinschaften bei der Ausbildung von Religionslehrern und Geistlichen. Die unterschiedlichen derzeit bestehenden Beiratslösungen, an denen die islamischen Religionsgemeinschaften auf unterschiedliche Art und Weise beteiligt sind, werden kritisch beleuchtet. Mit einem rechtsvergleichenden Blick auf die europäischen Nachbarn, bei denen ebenfalls islamische Theologie an staatlichen Hochschulen gelehrt wird, werden alternative Kooperationsmodelle für die deutschen Standorte aufgezeigt.