Beschreibung
Jean Bodins Démonomanie des sorciers (1580) erörtert juristische und theologische Positionen zum crimen magiae, empfiehlt vereinfachte Prozessführung und attackiert die Gegner der Hexenverfolgung sowie Versuche, Magie zu legitimieren. Die deutsche Übertragung des studierten Juristen Johann Fischart (De Magorum Daemonomania, zuerst 1581) ergänzt den Text vielfach durch Hinweise auf deutsche Verhältnisse. Sie ist Teil seines dämonologischen uvres, zu dem auch eine Neuausgabe des Hexenhammers zählt. Diese Ausgabe macht den in mehreren Fassungen erschienenen Text erstmals in kritischer Form zugänglich und bietet eine gesicherte Textgrundlage für Geschichts- und Literaturwissenschaft.
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