Beschreibung
Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) Vollzitat nach RedR: Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl. S. 245, BayRS 2210-1-1-WK), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. April 2021 (GVBl. S. 182) geändert worden ist. Rechtsstand: 09. April 2021 Inhalt: Erster Teil A Geltungsbereich Erster Teil B - Staatliche Hochschulen Abschnitt I Allgemeine Grundlagen Abschnitt II - Aufbau und Organisation der Hochschulen Abschnitt III - Studierende und Gaststudierende Abschnitt IV - Studium, Lehre und Prüfungen Abschnitt V Akademische Grade Abschnitt VI - Beiträge und Gebühren Abschnitt VII - Körperschaftsvermögen Abschnitt VIII - Aufsicht Zweiter Teil - Nichtstaatliche Hochschulen und sonstige Einrichtungen Abschnitt I Nichtstaatliche Hochschulen Abschnitt II - Sonstige Einrichtungen Abschnitt III - Gemeinsame Vorschriften für nichtstaatliche Hochschulen und sonstige Einrichtungen Dritter Teil - Studentenwerke Vierter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften Abschnitt I Übergangsvorschriften Abschnitt II - Schlussvorschriften
Autorenportrait
Ronny Studier, geboren 1986, hat nach seinem Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin seinen Verlag gegründet. Dieser ist auf Fach- und Sachbücher spezialisiert.