Die Einwilligung in die medizinische Behandlung Minderjähriger
Eine arztrechtliche Untersuchung im Rechtsvergleich mit Österreich und der Schweiz sowie mit Blick auf das Internationale Privat- und Strafrecht, MedR Schriftenreihe Medizinrecht
Erschienen am
24.04.2014, 1. Auflage 2014
Beschreibung
Das Werk beschäftigt sich mit der Einwilligung in die medizinische Behandlung von Minderjährigen. Die Thematik der Einwilligung in ärztliche Eingriffe und ihrer Wirksamkeitsvoraussetzungen stellt einen Dreh- und Angelpunkt des Arztrechts dar. Besondere praktische Relevanz kommt den Fragen um die Einwilligung gerade dann zu, wenn es sich bei den Patienten um Kinder und Jugendliche handelt. Dabei handelt es sich um eine im deutschen Recht ungeregelte Thematik, auf dem sich eine Vielzahl unterschiedlichster Rechtsauffassungen finden. In die Untersuchung werden rechtsvergleichend das österreichische sowie das schweizerische Recht einbezogen. Aufgrund des Fehlens einer gesetzlichen Normierung und im Hinblick auf die uneinheitliche Rechtsprechung ist in Deutschland eine nicht unerhebliche Rechtsunsicherheit zu beklagen. Gleichzeitig drohen Rechtsprechung und Schrifttum auf dem Gebiet des Zivilrechts und auf dem Gebiet des Strafrechts auseinanderzufallen, nachdem der Haftungssenat des Bundesgerichtshofs einem minderjährigen Patienten trotz Urteils- und Einwilligungsfähigkeit lediglich ein Vetorecht, nicht jedoch eine Alleinentscheidungskompetenz zugesprochen hat. Hier stellt sich die Frage des Erfordernisses einer einheitlichen Beurteilung der Einwilligung als Rechtfertigungsgrund im Zivil- und Strafrecht. Diese Problematik des Primats der Einheit der Rechtsordnung wird sowohl auf dem Gebiet des nationalen Rechts als auch auf dem Gebiet des Internationalen Privat- und Strafrechts beleuchtet.
Autorenportrait
InhaltsangabeKapitel 1: Einleitung.- Kapitel 2: Österreich.- Kapitel 3: Schweiz.- Kapitel 4: Deutschland und Rechtsvergleich.- Kapitel 5: Die Einwilligung und Einwilligungsfähigkeit im Internationalen Privatrecht sowie im Internationalen Strafrecht.