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Die Pflicht zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Eine verfassungsrechtliche Kritik der Bereitschaftsdienstordnungen von Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen., Schriften zum Gesundheitsrecht 57

Erschienen am 13.08.2020, 1. Auflage 2020
109,90 €
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783428180493
Sprache: Deutsch
Umfang: 442 S.
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Die Teilnahmepflicht der Ärzte am Bereitschaftsdienst findet trotz ihrer Bedeutung für das deutsche Gesundheitssystem in der Rechtswissenschaft bislang kaum Beachtung. Dabei zeigen bereits unzählige diesbezüglich ergangene sozial- und verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, dass sich auch aus rechtlicher Sicht eine genauere Betrachtung lohnt. Daher unterzieht die Arbeit die Teilnahmepflicht einer detaillierten verfassungsrechtlichen Analyse. Hierbei wird auch deren einfachgesetzliche Regelung durch die Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen untersucht. Dabei lässt sich feststellen, dass eine Teilnahmepflicht zwar per se verfassungsrechtlich zulässig ist, jedoch in ihrer momentanen Ausgestaltung teils erheblichen Bedenken begegnet. Daher werden abschließend Vorschläge für die Regelung der Teilnahmepflicht durch die Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen unterbreitet, welche sowohl ihre rechtliche Zulässigkeit als auch ihre Praktikabilität gewährleisten sollen. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis der Gesellschaft zur Förderung der sozialrechtlichen Forschung e. V.

Autorenportrait

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth war Christian Rink ebenda von April 2018 bis September 2020 als wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialwirtschafts- und Gesundheitsrecht (Prof. Dr. Stephan Rixen) tätig. Im Wintersemester 2019/2020 wurde seine Arbeit 'Die Pflicht zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst. Eine verfassungsrechtliche Kritik der Bereitschaftsdienstordnungen von Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen' von der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät als Dissertation angenommen. Ab Oktober 2020 befindet er sich im Referendariat.

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