Beschreibung
Textausgabe mit Gebührentabellen inklusive Anlagepauschale und USt Die Broschüre enthält den vollständigen Text der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in der neuen Fassung vom 25. Juni 2020 mit den einzelnen Gebührentatbeständen sowie die dazugehörigen Tabellen. Die aktuellen Änderungen der Verordnung sind fett hervorgehoben und durch Fußnoten erläutert. Die Tabellen A bis D mit eingearbeiteter Auslagenpauschale und Umsatzsteuer sind als Anlagen beigefügt; das Rechtsbehelfsverfahren nach neuem Recht wird erläutert, mit Berechnungsbeispielen versehen und durch die Tabelle nach § 13 RVG ergänzt. Diese Anhänge werden Ihnen die praktische Arbeit mit der novellierten Steuerberatervergütungsverordnung erleichtern. Erfahrener Autor Michael Klaeren ist als Hauptgeschäftsführer der Steuerberaterkammer Südbaden, als Fachautor zum Gebührenrecht für Steuerberater und als Fachreferent zur Steuerberatervergütungsverordnung laufend mit dem Thema befasst. Mit den Änderungen der 'Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen' Mit der am 1. Juli 2020 in Kraft getretenen 'Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen' hat der Gesetzgeber eine deutliche Anpassung der Steuerberatergebühren an die wirtschaftliche Entwicklung vollzogen. Die Werte der Tabellen A bis D wurden linear jeweils um 12 % erhöht. Erhöht wurden auch der Obersatz bei der Zeitgebühr in § 13 StBVV sowie die Betragsrahmengebühren im Bereich der Lohnbuchführung (§§ 34 Abs. 1 und 2 StBVV). Leider konnte sich der Gesetzgeber nicht dazu durchringen, die Schriftform in § 9 StBVV, also die Pflicht zur eigenhändigen Unterschrift, durch die Textform zu ersetzen. Klargestellt wurde allerdings, dass mit Zustimmung des Mandanten die Textform ausreichend ist. Einem langjährigen Petitum des Berufsstands folgend, hat der Gesetzgeber den oberen Rahmensatz bei § 25 StBVV von 20/10 auf 30/10 erhöht. Damit beläuft sich die neue Mittelgebühr auf 17,5/10. Die immer aufwendiger gewordenen Einnahmenüberschussrechnungen können nun sachgerecht abgerechnet werden. Wichtig: Die Änderung des § 40 StBVV Besonders hervorzuheben ist die Änderung des § 40 StBVV. Hier hat der Gesetzgeber Konsequenz gezeigt und durch Verweis auf die Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sichergestellt, dass Steuerberater im Verfahren vor den Verwaltungsbehörden nun die gleiche Vergütung erhalten wie die Rechtsanwälte. Entsprechend wurde die Rechtsbehelfstabelle (Tabelle E) gestrichen und durch einen eigenen Anhang über 'Die Abrechnung von Rechtsbehelfsverfahren nach neuem Recht, incl. Tabelle zu 13 RVG' ersetzt. Dieser Anhang umfasst Erläuterungen und Muster-Abrechnungen. Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF)
Autorenportrait
Klaeren
Leseprobe
Leseprobe
Schlagzeile
Mit Musterabrechnungen im Rechtsbehelfsverfahren!