Beschreibung
In der Bundesrepublik Deutschland überwachen die Behörden der Länder die Einhaltung der Vorschriften, die für das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten.
Das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm ist ein bundesweit harmonisiertes Programm zur Überwachung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften. Die Durchführung und Berichterstattung der Kontrollen erfolgen nach gemeinsamen Standards der Länder auf Grundlage eines abgestimmten Methoden-Handbuchs. Die Festlegung von Kontrolltatbeständen und die Betriebsauswahl erfolgt durch die Länder; zusätzlich gibt es bundesweite Kontrollschwerpunkte. Der vorliegende Bericht fasst die Ergebnisse des Jahres 2013 zusammen.
Bundesweit wurden in 2.482 Handelsbetrieben Verkehrskontrollen durchgeführt und in 5.310 Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft Betriebs- oder Anwendungskontrollen vorgenommen. Im Rahmen der Überwachung der Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutz-Geräteverordnung) wurden des Weiteren 68.544 Pflanzenschutzgeräte von amtlichen bzw. amtlich anerkannten Kontrollstellen überprüft. 160 Pflanzenschutzmittel wurden in Hinsicht auf Zusammensetzung und physikalische, chemische und technische Eigenschaften untersucht.
Inhalt
1 Zusammenfassung.- 2 Einführung.- 3 Organisation der Verkehrs- und Anwendungskontrolle.- 4 Art und Umfang der Kontrollen.- 5 Maßnahmen bei Beanstandungen.- 6 Ergebnisse.- 7 Erläuterungen zu den Fachbegriffen.- 8 Zuständige Behörden für Verkehrs- und Anwendungskontrollen.
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