Beschreibung
Die Historisierung der 1960er und 1970er Jahre wurde durch die Juristische Zeitgeschichte bislang nicht nachhaltig unternommen. Wenn heute eine in ihren Grundlinien oft weitgehend unveränderte Fortgeltung von zentralen, in dieser Zeit erlassenen, Reformgesetzen festzustellen ist, waren die Reformen offensichtlich nicht nur von vorübergehender Natur. Zu erwarten ist, dass sie unsere Gesellschaft wie unsere Rechtskultur geprägt haben. Deshalb erscheint es angeraten, sich damit auseinanderzusetzen, wie diese Reformen zustande gekommen sind, welche Entwicklungen von ihnen ausgegangen sind und wie sie bis heute wirken. Der vorliegende Band unternimmt dies aus interdisziplinärer Perspektive.
Autorenportrait
ist Inhaber des W3-Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte sowie Kirchenrecht an der Universität Regensburg.