Beschreibung
Die Frage, ob die Menschenwürde absolut gilt oder abwägungsfähig ist, wird von Nils Teifke unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durch eine prinzipientheoretische Analyse der Struktur der Menschenwürdenorm des Grundgesetzes untersucht. Das Prinzip Menschenwürde gilt, so der Autor, nur scheinbar absolut. Der Eindruck der Absolutheit entsteht dadurch, dass die Menschenwürde aufgrund eines engen Eingriffsbegriffs einen engen Tatbestand hat und ein alle anderen Prinzipien überragendes hohes abstraktes Gewicht aufweist, das aus der Absolutheit der Menschenwürde als Rechtsidee folgt. Die Positivierung der Menschenwürde als unmittelbar geltendes Recht bedeutet aber den Verlust des moralisch Absoluten in der Rechtswirklichkeit. Die Verwobenheit von Absolutheit und Relativität im Begriff der Menschenwürde kommt in der Theorie der Menschenwürde zum Ausdruck, die Nils Teifke im abschließenden Teil entwirft.
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Autorenportrait
Geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaft in Kiel und Brest; 2010 Promotion; Referendar im OLG-Bezirk Schleswig; derzeit Wahlstation am Bundesverfassungsgericht.